MIET- UND PACHTRECHT

Fast jeder Bürger geht im Laufe seines Lebens in irgendeiner Form Mietverträge ein., sei es als Mieter oder Vermieter. Durch die Anmietung von Wohnraum wird ein wichtiges Grundbedürfnis der Bevölkerung gesichert. Gewerbetreibende, Freiberufler, Händler mieten ihre Praxen, Lagerräume, Geschäftsräume und Läden auf Grund von gewerblichen Mietverträgen an. Daneben gibt es Mietverträge für bewegliche Gegenstände, beispielsweise Pkw-Mietverträge. Schließlich spielt im landwirtschaftlichen Bereich das Pachtrecht eine große Rolle. Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei

  • Beendigung von Mietverhältnissen
  • Geltendmachung von Mietforderungen und Schadensersatzansprüchen
  • Gestaltung von Mietverträgen

Ansprechpartner

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Matthias Lamann

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