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IMMUNGLOBULINBEHANDLUNG BEI MULTIPLER SKLEROSE

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem von uns erstrittenen Beschluss vom 7. März 2011 (L 4 KR 48/11 B ER) entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung von an Multipler Sklerose erkrankten Patienten mit Immunglobulinen (hier das Präparat KIOVIG) übernehmen muss, wenn andere Behandlungsalternativen mit für MS zugelassenen Medikamenten nicht bestehen.


Dies folge aus einer grundrechtsorientierten Auslegung. Nach Ansicht des LSG bestehe eine Verpflichtung der GKV Leistungen außerhalb des Leistungskatalogs zur Verfügung zu stellen, wenn die körperliche Unversehrtheit des Versicherten erheblich gefährdet sei. Entgegen der Ansicht des BSG sei dies nicht auf Situationen beschränkt, in denen des Tod des Versicherten kurz bevor stehe.

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