Leistungen
Das Recht auf Ihrer Seite
Unsere große Erfahrung ebenso wie unsere nicht zuletzt durch regelmäßige Fortbildung erworbene hohe fachliche Kompetenz und unser persönliches Engagement ermöglichen es uns, Sie in nahezu allen Rechtsgebieten zu beraten und zu vertreten. Vom Arbeitsrecht über Familienrecht und Strafrecht bis zur Zwangsvollstreckung/Inkasso stehen wir zuverlässig an Ihrer Seite. Die folgende Übersicht erhebt daher bewusst keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll Ihnen jedoch einen Einblick in die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit geben.
Sollte ein Rechtsgebiet nicht von uns bearbeitet werden, empfehlen wir Ihnen gerne Kollegen, die für Sie tätig werden.
Zusätzlich zu den genannten und nachfolgend näher beschriebenen Schwerpunkten umfasst unser Leistungsspektrum folgende Rechtsgebiete:
- AGB-Recht
- Bankrecht (u.a. Darlehen/Bürgschaft)
- Dienstvertragsrecht
- IT-Recht
- Kaufrecht
- Landwirtschaftsrecht
- Maklerrecht
- Medizinrecht
- Pferderecht
- Vertragsrecht
- Verbraucherrecht
- Wettbewerbsrecht (Durchsetzung von Ansprüchen bei unlauterem Wettbewerb)
Arbeitsrecht
Seit vielen Jahren sind wir im Arbeitsrecht für unsere Mandantinnen und Mandanten tätig. Dabei bearbeiten wir das gesamte Spektrum des Arbeitsrechts, wozu im Einzelnen gehören:
Individual-Arbeitsrecht
Zum Individualarbeitsrecht gehört vor allem die Begleitung von Kündigungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, einschließlich der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Darüber hinaus unterstützen wir bei allen Fragen rund um arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zu Lohnansprüchen, Urlaub, Überstunden oder Eingruppierungen, insbesondere auch im öffentlichen Dienst.
Kollektivstreitigkeiten
Zu dem Gebiet der Kollektivstreitigkeiten gehören sämtliche Streitigkeiten aus dem Bereich des Betriebsverfassungsrechts, Beratungen von Arbeitgebern wie auch Betriebsräten, Betreuung von Beschlussverfahren einschließlich der Betreuung von Sozialplanverfahren, der Teilnahme an Einigungsstellensitzungen usw.
Vertragliche Angelegenheiten
Unsere Kanzlei entwirft und überarbeitet Arbeitsverträge sowie Vereinbarungen zwischen Geschäftsführungen und Betriebsräten. Weiterhin erarbeiten wir tarifliche Angelegenheiten und befassen uns mit der Vorbereitung von Betriebsstilllegungen bzw. Teilbetriebsstilllegungen und deren arbeitsrechtlichen Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Sozialrechtliche Fragen
Auch sämtliche im Zuge der Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten entstehenden sozialrechtlichen Fragen werden in unserer Kanzlei kompetent und zuverlässlich betreut.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht
- Rechtsanwalt Dirk de Boer
- Rechtsanwalt Simon Horstkamp
Arzthaftungsrecht
Unser Anwalt für Arzthaftungsrecht
- Dirk de Boer
Bank- und Kapitalanlagerecht
Im Bereich der Kapitalanlagen sehen sich Anlegerinnen und Anleger häufig mit schwer durchschaubaren Angeboten konfrontiert, die sich im Nachhinein nicht selten als riskant, unseriös oder sogar betrügerisch erweisen. Versprochene Renditen und sichere Gewinne halten dabei oft einer genaueren Prüfung nicht stand.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung möglicher Ansprüche und bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen gegenüber Beratern, Vermittlern oder anderen Beteiligten. Dabei prüfen wir auch sorgfältig, ob eine gerichtliche Geltendmachung erfolgversprechend ist.
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie bei Fragen rund um Kreditkündigungen, bei Problemen im Zusammenhang mit Girokonten und Kontokorrent, etwa bei fehlerhaften Zinsberechnungen, sowie bei den rechtlichen Grenzen und Risiken von Bürgschaften und Darlehensmitverpflichtungen.
Unser Anwalt für Bank- und Kapitalrecht
- Rechtsanwalt Dr. Matthias Lamann
Baurecht
Bei Bauprojekten kommt es häufig zu Konflikten: Auftraggeber sehen mangelhafte Leistungen, Auftragnehmer kämpfen mit ausstehenden Zahlungen, die Existenzen gefährden können. Das Baurecht ist für uns daher ein wichtiges Tätigkeitsfeld, in dem wir alle Beteiligten, von Bauherren über Bauunternehmer bis hin zu Architekten und Maklern, kompetent beraten und vertreten.
Wir setzen berechtigte Ansprüche konsequent durch, sei es bei Mängelanzeigen, Nachträgen oder Zahlungsstreitigkeiten, und wehren unberechtigte Forderungen der Gegenseite wirksam ab, um Ihre Interessen rundum zu schützen.
Dabei bauen wir auf unsere große Erfahrung, fundierte Fachkenntnisse, ein engagiertes Team und langjährige Praxis.
Unser Anwalt für Baurecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dirk de Boer
Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht zählt sicherlich zu den sensibelsten Rechtsgebieten, da persönliche Schicksale, Emotionen und langfristige Folgen für Kinder eine wesentliche Rolle spielen. Unsere Anwaltskanzlei Eilts, Eppinger & Partner ist auf dem Gebiet des Familienrechtes seit langer Zeit umfangreich tätig. Entsprechend verfügen wir über besondere Erfahrung und Kompetenz im gesamten Bereich des Ehe- und Familienrechtes.
Hierzu gehören beispielhaft die folgenden Themengebiete:
- Trennung, Trennungsvereinbarung, Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung, Ehevertrag, Unterhalt
- Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt/nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt
- Düsseldorfer Tabelle, Unterhaltsabänderung/Abänderungsklage
- Zugewinnausgleich, Güterrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung schaffen wir Klarheit in emotional aufgeladenen Situationen. Wir behalten stets Ihre Position im Blick und vertreten diese entschlossen, wenn nötig auch vor Gericht.
Unsere Anwälte für Ehe- und Familienrecht
- Fachanwältin für Familienrecht Katja Große Lögten
Erbrecht
Besonders häufig beschäftigt sich das Erbrecht mir der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Für den eigenen Tod vorzusorgen fällt vielen Menschen verständlicherweise schwerAuch fällt es vielen Menschen verständlicherweise schwer, für den eigenen Tod vorzusorgen. Eine frühzeitige und durchdachte Regelung der Vermögensnachfolge ist jedoch von großer Bedeutung, um Klarheit zu schaffen und Konflikte unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Der rechtzeitige Gang zum Anwalt oder Notar hilft, rechtliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen und individuelle Lösungen zu entwickeln, die sowohl den persönlichen Vorstellungen als auch den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen.
Zu unseren Leistungen auf dem Gebiet des Erbrechts gehören unter anderem:
- Beratung zu Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen an die Erben
- Abwicklung und Behandlung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
- Vermögensübertragung unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge
- Vermögens- und Nachlassplanung auch unter Berücksichtigung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts
Mit fachlicher Expertise, Diskretion und einem klaren Blick für individuelle Lösungen begleiten wir Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Unsere Anwältin für Erbrecht
- Fachanwältin für Erbrecht Katja Große Lögten
Handels- und Gesellschaftsrecht / Recht des Unternehmensalltages
Ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die mittelständische Wirtschaft in der Region zu sein ist tief in die Kanzleiphilosophie von Eilts, Eppinger & Partner verankert. Bewusst verstehen wir uns als ausgelagerte Rechtsabteilung unserer Unternehmensmandanten und stehen in allen Rechtsfragen des Unternehmensalltags mit Rat und Tat zur Seite.
Bei Bedarf übernehmen wir die Gestaltung von Verträgen aller Art, darunter Kaufverträge, Werkverträge, Handelsvertreterverträge sowie die Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Unsere Anwaltskanzlei verfügt über Erfahrung im Recht aller Gesellschaftsformen sowohl der Kapitalgesellschaften als auch der Personenhandelsgesellschaften.
Der unternehmerische Alltag ist mit vielfältigen rechtlichen Fragestellungen verbunden, die nahezu alle Rechtsgebiete berühren. Umso wichtiger ist eine qualifizierte und spezialisierte Beratung. Unsere Firmenmandanten profitieren daher von der gezielten fachlichen Ausrichtung unserer Rechtsanwälte auf einzelne Rechtsgebiete.
Ob es um individual- oder kollektivarbeitsrechtliche Themen geht, um die Klärung von Streitigkeiten im gewerblichen Mietrecht, um wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen oder um erbrechtliche Fragestellungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge, wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite. Ebenso begleiten wir Sie bei öffentlich-rechtlichen Anliegen, etwa bei der Durchsetzung von Baugenehmigungen gegenüber den zuständigen Behörden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Betreuung im gesamten Unternehmensalltag. Für jede Fragestellung steht Ihnen ein spezialisierter Ansprechpartner zur Verfügung, der über die notwendige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet verfügt.
Miet- und Pachtrecht
Im Laufe des Lebens kommt nahezu jeder Mensch mit Mietverhältnissen in Berührung, sei es auf Seiten des Mieters oder des Vermieters. Die Anmietung von Wohnraum dient dabei der Sicherung eines zentralen Grundbedürfnisses. Auch im geschäftlichen Bereich sind Mietverträge von erheblicher Bedeutung: Gewerbetreibende, Freiberufler und Händler nutzen gewerbliche Mietverträge für Praxisräume, Lagerflächen oder Geschäftslokale.
Darüber hinaus erstreckt sich das Mietrecht auch auf mobile Objekte, etwa im Rahmen von Fahrzeugmietverträgen. Im landwirtschaftlichen Bereich kommt zudem dem Pachtrecht eine besondere Relevanz zu.
Als erfahrene und kompetente Anwaltskanzlei aus Nordhorn beraten und vertreten wir Sie unter anderem bei:
- Beendigung von Mietverhältnissen
- Geltendmachung von Mietforderungen und Schadensersatzansprüchen
- Gestaltung von Mietverträgen
Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen als Mieter, Vermieter oder Pächter rechtlich abgesichert sind, Konflikte frühzeitig entschärft und faire Lösungen gefunden werden.
Unser Anwalt für Miet- und Pachtrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Dr. Matthias Lamann
Strafrecht
Ihre Verteidigung – wenn es wirklich darauf ankommt.
Eine Vorladung, eine Durchsuchung, ein Ermittlungsverfahren – strafrechtliche Situationen entstehen oft unerwartet und können weitreichende Konsequenzen haben. In solchen Momenten brauchen Sie einen erfahrenen Verteidiger an Ihrer Seite, der Ihre Rechte kennt und konsequent durchsetzt.
Wir verteidigen Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, vom Verkehrsstrafrecht über Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue oder Diebstahl bis hin zu Gewaltdelikten, Betäubungsmitteldelikten und Internetkriminalität. Auch im Wirtschaftsstrafrecht sowie bei Ordnungswidrigkeiten aller Art stehen wir Ihnen zur Seite.
Von der ersten Minute an für Sie da.
Ob im Ermittlungsverfahren, bei der Hauptverhandlung oder im Rechtsmittelverfahren (Berufung und Revision) – wir begleiten Sie durch alle Verfahrensstadien. Unser Ziel ist die bestmögliche Verteidigung Ihrer Interessen mit strategischem Weitblick und juristischer Präzision. Wir bieten Ihnen Sofortberatung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen, auch außerhalb der Geschäftszeiten, begleiten Sie bei Vernehmungen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Nach Akteneinsicht analysieren wir die Ermittlungsergebnisse detailliert und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. In Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht setzen wir uns für eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung ein. In der Hauptverhandlung vertreten wir Sie mit überzeugender Prozessführung.
Erfahren. Durchsetzungsstark. Auf Ihrer Seite.
Jeder Fall ist anders – deshalb entwickeln wir für jeden Mandanten eine individuelle Verteidigungsstrategie. Mit Erfahrung, Engagement und dem notwendigen Gespür für die richtige Taktik setzen wir uns für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Unser Anwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Simon Horstkamp
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das sowohl private Verkehrsteilnehmer als auch Unternehmen in unterschiedlichsten Situationen betrifft. Unsere Anwaltskanzlei aus Nordhorn betätigt sich seit Jahrzehnten sehr umfangreich auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes und steht Mandantinnen und Mandanten zur Seite. Rechtsanwalt Eppinger ist seit 1996 ADAC-Vertragsanwalt.
Wir bearbeiten das gesamte Gebiet des Verkehrsrechtes. Hierzu gehören:
Unfallschadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall nehmen wir für Sie die gesamte Schadensabwicklung in die Hand. Wir ermitteln die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners und nehmen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Wir beurteilen die Haftungsfrage und schätzen realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen. Die Ihnen zustehenden Ansprüche setzen wir erfolgreich durch, ggf. auch mit gerichtlicher Hilfe. Die Kosten des Anwaltes sind Teil des Schadensersatzes und daher regelmäßig von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners zu tragen.
Bußgeldverfahren
Wenn ein Bußgeldbescheid droht, übernehmen wir Ihre Verteidigung. Denken Sie daran: Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Argumente aus subjektiver Sicht können Sie möglicherweise be- statt entlasten. Wir kennen die Fehlerquellen etwa bei Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstößen. Wir beraten Sie, ob ein Fahrverbot gegebenenfalls abgewehrt werden kann.
Verkehrsstrafrecht
Nach Unfällen mit Personenschäden werden strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher geführt. Ein weiterer Schwerpunkt des Verkehrsstrafrechtes bilden die Trunkenheitsfahrten. Wir übernehmen für Sie die Verteidigung und beraten Sie in allen Fragen, die hiermit zusammenhängen, wie etwa Fragen des Führerscheins oder Regress der eigenen Versicherung.
Verkehrsverwaltungsrecht
Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten gegenüber der Verwaltungsbehörde. Dies gilt insbesondere bei Fragen rund um den Führerschein, etwa bei Verstößen während der Probezeit, Alkoholdelikten, MPU-Prüfung und Punktereduzierung durch Aufbauseminare. Zu dem Bereich des Verkehrsverwaltungsrechtes gehört außerdem die sogenannte Fahrtenbuchauflage. Eine Fahrtenbuchauflage wird von Behörden angeordnet, wenn ein Verkehrsverstoß begangen wurde, der Fahrer aber trotz Ermittlungen nicht festgestellt werden konnte. Der Halter muss über einen bestimmten Zeitraum jede Fahrt lückenlos dokumentieren.
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Norbert Eppinger
- Rechtsanwältin Constanze de Boer
Versicherungsrecht
Die Absicherung gegen vielfältige Lebensrisiken gewinnt zunehmend an Bedeutung. Umso belastender ist es, wenn die eigene Versicherung im Ernstfall, etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung, Leistungen verweigert. Nicht selten berufen sich Versicherer dabei auf angebliche Verletzungen von Anzeige- oder Mitwirkungspflichten, sogenannte Obliegenheiten.
Wir prüfen für Sie sorgfältig, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung bestehen, und setzen diese konsequent durch. Dabei behalten wir sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen Aspekte im Blick.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie umfassend im gesamten privaten Versicherungsrecht. Hierzu zählen insbesondere die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die private Krankenversicherung, die Kaskoversicherung sowie verschiedene Sachversicherungen, etwa die Gebäudeversicherung.
Mit fundierter Expertise und der notwendigen Durchsetzungskraft stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Versicherungen effektiv geltend zu machen.
Unser Anwalt für Versicherungsrecht
- Rechtsanwalt Dirk de Boer
Zwangsvollstreckung / Inkasso
Um offene Forderungen erfolgreich einzuziehen, bedarf es Erfahrung, strategischem Vorgehen und konsequenter Umsetzung. Wir bringen diese Stärken mit. Als Kanzlei kennen wir alle Schuldnertricks und stellen unsere Strategie hierauf ein. Unser Ziel ist es, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir den Forderungseinzug für Sie übernehmen und dafür sorgen, dass Sie die verdienten Früchte Ihrer Arbeiten ernten.
Wir bieten Ihnen das gesamte Forderungsmanagement aus einer Hand:
- vorgerichtliches Mahnverfahren
- gerichtliches Mahnverfahren
- Durchführung streitiger Gerichtsverfahren
- Abwicklung von Ratenzahlungen
- die gesamte Zwangsvollstreckung
- Langzeitbetreuung erfolgloser Fälle
Sofern Ihre Forderung zum Zeitpunkt unserer Beauftragung begründet und fällig ist, ist der Schuldner aufgrund seines Zahlungsverzuges verpflichtet, die Kosten unserer Tätigkeit zu erstatten. Unsere Kosten werden dem Schuldner daher bereits zusammen mit der anwaltlichen Zahlungsaufforderung in Rechnung gestellt und im weiteren Verfahren zusammen mit der Hauptforderung eingezogen. Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der Forderung entstehen Ihnen daher keine Kosten für den externen Forderungseinzug.
Modernste Technik und qualifizierte Mitarbeiter ermöglichen einen reibungslosen Ablauf einer Zwangsvollstreckung. Wir praktizieren unter anderem das automatisierte elektronische Mahnverfahren und haben unsere gesamte Hard- und Software für eine schnellstmögliche Bearbeitung optimiert.
